Die Zahl der Menschen, die Kleidung im Internet kaufen, wächst stetig an und ein Ende dieser Entwicklung ist nicht in Sicht. Auch das am 13. Juni 2014in Kraft getretenes Gesetzespaket rund um den Online-Kauf dürfte daran nichts ändern, auch wenn Käufer dadurch nicht nur vor versteckten Kosten oder Klauseln geschützt werden, sondern auch in gewisser Hinsicht verstärkt in die Pflicht genommen werden.
Während unter anderem auch das in Deutschland lange übliche Widerrufsrecht von 14 Tagen nun auch innerhalb der gesamten Europäischen Union Gültigkeigkeit besitzt, erfordern die Neuregelungen insbesondere von regelmäßigen Online-Shoppern, die gerne Klamotten zur Auswahl bestellen, um sie in Ruhe in den eigenen vier Wänden anzuprobieren, vor jeder Order eine genaue Prüfung.
Denn anders als bislang trägt bei Rückensendungen im Warenwert von mindestens 40 Euro nicht mehr automatisch der Verkäufer die Portogebühren, sondern diese Pflicht kann auf den Käufer und damit den Rücksender übertragen werden. Auf eine derartige Regelung muss der Verkäufer während des Bestellvorgangs allerdings klar hinweisen.
Nicht mehr ausreichend ist künftig außerdem eine kommentarlose Rückensendung der Ware. Stattdessen muss fortan der Widerruf explizit erklärt werden, wofür allerdings ein formloses Schreiben per Brief oder Fax genügt.